„Der Weg ist frei für NPD, Piraten und Freie Wähler: Die deutschen Parteien müssen bei der Europawahl keine Dreiprozentregel fürchten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
[…] Die geltende Dreiprozenthürde ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Grundsätzlich müsse die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle weiter…“
Quelle: spiegel online
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